Allgemeine Hinweise
Batterieverordnung / Verpackungsverordnung / Elektroschrottverordnung / RoHS-Richtlinie 2002/95/EG
Hinweispflicht nach § 12 der Batterieverordnung (BattV)
"Im Zusammenhang mit dem Vertrieb von Batterien und Akkus sind wir als Händler gemäß Batterieverordnung verpflichtet, Sie als Verbraucher auf folgendes hinzuweisen:
Sie sind gesetzlich verpflichtet, Batterien und Akkus zurückzugeben. Sie können diese nach Gebrauch in unserer Verkaufsstelle, in einer kommunalen Sammelstelle oder auch im Handel vor Ort zurückgeben. Schadstoffhaltige Batterien sind mit einem Zeichen, bestehend aus einer durchgestrichenen Mülltonne und dem chemischen Symbol (Cd, Hg oder Pb) des für die Einstufung als schadstoffhaltig ausschlaggebenden Schwermetalls versehen."
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Hinweis auf Beteiligung am Befreiungssystem der
Zentek GmbH & Co. KG 
Verpackungsverordnung
Hinsichtlich der von uns erstmals mit Ware befüllten und an private Endverbraucher abgegebene Verkaufsverpackungen und Versandkartonagen hat sich unser Unternehmen zur Sicherstellung der Erfüllung unserer gesetzlichen Pflichten nach § 6 Verpackungsverordnung dem bundesweit tätigen Rücknahmesystem der Zentek GmbH & Co. KG (Kundennummer: 00308) angeschlossen.
Weitere Informationen finden Sie unter zentek.de
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Das aktuelle Gesetz „ElektroG - Elektro- und Elektronikgerätegesetz“
(Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten) setzt die EU-Richtlinien in das deutsche Recht um und führt ab 24.03.2006 zu neuen Verpflichtungen für alle Beteiligten der gesamten Ver- und Entsorgungskette: einerseits die Verbraucher, anderseits auch die Hersteller, Importeure und Kommunen.
Elektro- und Elektronikgeräte, die unter die Richtlinien des Gesetzes fallen, sind ab dem 24.03.2006 mit folgender Kennzeichnung versehen und dürfen nicht mehr über Restmüll, sondern nur noch über die öffentlichen Entsorgungsträger und anschließende Rückgabe an die Hersteller und Importeure entsorgt werden.
Für die Sammlung der zu entsorgenden Elektro- und Elektronikaltgeräte aus privaten Haushalten sind nun die Gemeinden, Städte und Landkreise verantwortlich.
Selbstverständlich ist Bivylight® mit den Regelungen und Auflagen des
„ElektroG“-Gesetzes vertraut und garantiert deren absolute Einhaltung.
Unter unserer Marke „Bivylight®“ hergestellte und vertriebene LED-Lampen (2bc-Gerät)
unterliegen als Leuchten mit fest eingebauten Lichtquellen dem Paragraphen § 2 (1) 1 ElektroG und Anhang I Nr. 5 zum ElektroG - vom 21. Juli 2011.
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"RoHS" ist die Abkürzung für “Restriction of the use of certain Hazardous Substances in Electrical and Electronic Equipment” und heisst übersetzt: Einschränkung bestimmter, gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten. Die nicht-fachgerechte Entsorgung der als gefährlich eingestuften Bestandteile in Elektro- und Elektronikprodukten kann zu ernstzunehmenden Gesundheits- und Umweltschäden führen. Diese einheitliche Richtlinie regelt EU-weit die Verwendung der gefährlichen Substanzen bereits in der Produktion der Elektronikprodukte, damit das Risiko einer späteren Gesundheits- und Ökologiebelastung verringert wird.
Die RoHS-Richtlinie steht im direkten Zusammenhang mit der WEEE und verbietet ab
01 Juli 2006 folgende Substanzen bei der Fertigung der Elektro- und Elektronikprodukte:
- Cadmium
- Quecksilber
- Blei
- Chrom (VI)
- Polybromiertes Biphenyl (PBB)
- Polybromierter Diphenylether (PBDE)
Aus diesem Grund haben wir bereits im Jahr 2006 begonnen, das gesamte Portfolio auf RoHS-Konforme Produkte umzustellen. Die Produktion unserer Eigenmarken wurde ebenfalls der RoHS-Richtlinie angepasst. Bereits heute besteht unser Sortiment ausschließlich aus Artikel, die dieser Richtlinie entsprechen und die jeweiligen Substanzen und Stoffe nicht mehr beinhalten.